Ausfuhrkennzeichen Berlin

Ausfuhrkennzeichen Berlin (Zollkennzeichen) – Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (15 Tage bis 1 Jahr – in Abhängigkeit von Versicherungsvertrag und Einzelfallentscheidung der Behörde) darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden.

Eine vorherige Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist nicht mehr erforderlich. Bei zugelassenen Fahrzeugen sind jedoch die bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen. Im Zweifelsfall kann eine Vorführung des Fahrzeuges angeordnet werden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Hotline 030 120 86 320 zur Verfügung.

Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen

  • wenn das Fahrzeug zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war (die bloße Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist einer Zulassung nicht gleichzusetzen)
  • wenn dem Fahrzeug zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiges Personaldokument
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Auszug aus dem Handelsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der / des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten

Anträge | Formulare | Vorbereitung

Zeitgewinn durch Zulassungsdienst

So spart der Service Zeit und Nerven

In vielen Städten wie in Berlin haben die Behörden umgestellt. Der Besuch bei der Zulassungsstelle ist nur noch mit einem Termin möglich und dieser muss im Voraus online gebucht werden. Die tatsächliche Wartezeit auf einen Termin erstreckt sich aber oft auf mehrere Wochen, denn Termine sind Mangelware. Das bedeutet natürlich auch, dass das neue Auto noch eine ganze Weile in der Garage warten muss. 

Auf der Zulassungsstelle gehen die Dinge dann den gewohnten Weg. Wer Pech hat und eines der geforderten Dokumente Zuhause vergisst, muss unter Umständen erneut einen Termin buchen und die Wartezeit beginnt von vorne. Derzeit dauert es etwa mehrere Wochen, bis zum nächsten freien Termin. 

Der Zulassungsdienst unternimmt den unliebsamen Weg zur Zulassungsstelle für Sie und kümmert sich dabei um alle notwendigen Schritte. Zulassungsdienste erhalten frühere Termine, wodurch die raschere Bearbeitung erst möglich wird.

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