Unterlagen - Formulare für Zulassungsbehörde Berlin

Hier finden Sie einen Überblick über alle bei der Zulassungsstelle notwendigen Unterlagen.

Unser Team ist täglich in ganz Berlin für unsere Kunden im Einsatz: Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Pankow, Prenzlauer Berg, Steglitz, Zehlendorf, Charlottenburg, Wilmersdorf, Grünewald, Spandau, Neuköln, Treptow, Köpenick, Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg, Weißensee. Bei uns bekommen Sie alles aus einer HandZulassungsservice, Kennzeichen, Feinstaubplakette und Erledigung aller notwendigen Formalitäten bei der Zulassungsbehörde.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Hotline 030 120 86 320 zur Verfügung.

Aktuelle Bearbeitungsdauer | Zulassungsbehörde Berlin | Zulassungsstelle Berlin

  • Abgabe bzw. Auftragerteilung • Zentrale ca. 4-5 Werktage • Abgabeshops ca. 5-7 Werktage
  • WICHTIGE INFO: Aufgrung von enormen Zuallssungszahlen (Schulferien / Ostern), kann die Bearbeitungsdauer abweichen. Tendenz steigend!

Anträge | Formulare | Vorbereitung:

  • Sie können notwendige Formulare bequem online vorbereiten und mitbringen, wir bedanken uns im Voraus!
  • Andernfalls bereiten wir alles Notwendige in unserem Hauptbüro vor. In unseren Abgabeshops sind alle Anträge zum Selbstausfüllen und Unterschreiben vorhanden.
  • Hier finden Sie einen Überblick über alle bei der Zulassungsstelle notwendigen Unterlagen.
  • Hier können Sie Ihren persönlichen Wunschkennzeichen reservieren.

Relevante Unterlagen für die meisten Anliegen | Kurzfassung:

Kfz Zulassung | Halterwechsel | Kennzeichendiebstahl | Technische Änderung

  • Ausweis | Pass + Meldebescheinigung
  • IBAN für Abbuchung der Kfz-Steuer
  • EVB | elektronische Versicherungsbestätigung
  • ZB1 | Fahrzeugschein
  • ZB2 | Fahrzeugbrief

Kfz Abmeldung

  • ZB1 | Fahrzeugschein
  • Kennzeichen

Kfz Abmeldung nach Diebstahl

  • ZB1 | Fahrzeugschein
  • polizeiliche Anzeige
  • Evtl. Kfz-Steuer- oder Gebührenschulden des Halters müssen vor einer neuen Zulassung beglichen werden!
  • In Berlin werden nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Halter am Lastschriftverfahren (SEPA) zum Einzug der Kfz-Steuer teilnehmen.
  • Bitte sorgen Sie bei geleasten oder fremdfinanzierten Kfz rechtzeitig dafür, dass Ihre Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) rechtzeitig an das LABO Berlin verschickt. Ohne dieses Dokument ist Bearbeitung nicht möglich!
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II und COC Datenbestätigung / Vollgutachten (ggf. die Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der |des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er), soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur bei Leistungsänderung)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) nachzuweisen
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • |Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen (Gutachten gemäß § 23 StVZO)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Antrag auf Änderung eines Kennzeichens
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • |Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen (Gutachten gemäß § 23 StVZO)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Antrag auf Änderung eines Kennzeichens
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • Anzeige-Protokoll von der Polizei bei Diebstahl der Nummernschilder
  • ersatzweise: eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Nummernschilder
  • verbliebe Kennzeichenschild, wenn im Falle von Kennzeichendiebstahl oder Kennzeichenverlust nur eins weg ist
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Antrag auf Änderung eines Kennzeichens
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht: Die Vorlage ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister | Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Das Kennzeichen können Sie sich 2-12 Monate lang reservieren lassen
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • polizeiliche Anzeige
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • polizeiliche Anzeige
  • ausgefüllter Antrag auf Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nur Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung | Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • gültiges Personaldokument nur Original
  • Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II | Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung | Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der | des Vertretungsberechtigten

Zeitgewinn durch Zulassungsdienst

So spart der Service Zeit und Nerven

In vielen Städten wie in Berlin haben die Behörden umgestellt. Der Besuch bei der Zulassungsstelle ist nur noch mit einem Termin möglich und dieser muss im Voraus online gebucht werden. Die tatsächliche Wartezeit auf einen Termin erstreckt sich aber oft auf mehrere Wochen, denn Termine sind Mangelware. Das bedeutet natürlich auch, dass das neue Auto noch eine ganze Weile in der Garage warten muss. 

Auf der Zulassungsstelle gehen die Dinge dann den gewohnten Weg. Wer Pech hat und eines der geforderten Dokumente Zuhause vergisst, muss unter Umständen erneut einen Termin buchen und die Wartezeit beginnt von vorne. Derzeit dauert es etwa mehrere Wochen, bis zum nächsten freien Termin. 

Der Zulassungsdienst unternimmt den unliebsamen Weg zur Zulassungsstelle für Sie und kümmert sich dabei um alle notwendigen Schritte. Zulassungsdienste erhalten frühere Termine, wodurch die raschere Bearbeitung erst möglich wird.

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